Um im Vorfeld etwas Licht ins Dunkel zu bringen, finden Sie hier häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten. Wir hoffen, dass Ihnen dadurch klarer wird, welcher Container für Sie der richtige ist.
Ein Abrollcontainer wird mit einem Greifarm nach hinten vom LKW abgerollt.
Alle unsere Abroller haben hinten zwei Flügeltüren, damit der Container bequem, z. B. mit der Schubkarre, beladen werden kann.
Die geringe Wandungshöhe von 0,75 Meter bei unseren 6 m³, 8m³ und 9,5 m³ Abrollern (außer 8m³ schmal), ermöglicht auch eine bequeme Beladung über die Containerwand.
Durch die rechtwinklige Bauform bieten die Abroller mehr Fläche als z. B. ein Absetzcontainer mit meist schrägen Wänden.
Die Durchfahrtshöhe unserer Containerfahrzeuge beträgt 4 Meter. Die Durchfahrtsbreite liegt bei ca. 3 Metern.
Da der Container nach hinten abgerollt wird, benötigen wir ca. drei Fahrzeuglängen (ca. 15 Meter) um den Container parallel zur Straße abzustellen.
Wir liefern mit unseren 3-Achser-LKW (26 Tonnen) aus, entsprechend ist auf genügend Rangierfläche zu achten.
Bitte beachten Sie auch, dass die Zufahrt zum Aufstellort für den LKW geeignet ist.
Unsere Abrollcontainer können sowohl auf Privatgrund als auch im öffentlichen Bereich aufgestellt werden.
Für den öffentlichen Bereich benötigen Sie gegebenenfalls eine Sondergenehmigung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dieses gilt nicht für Kiel, Preetz, hier haben wir eine Jahresgenehmigung für die Nutzung der öffentlichen Fläche.
Der Standort muss so gewählt werden, dass wir den Verkehr nicht behindern, das gilt insbesondere auch für Feuerwehrzufahrten.
Als Faustregel gilt, dass Container überall dort aufgestellt werden können, wo PKW parken dürfen.
Achtung! Bei gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhr, Parkschein usw.) ist immer eine Sondergenehmigung durch die Stadt oder Gemeinde notwendig.
Es wird ein fester Untergrund benötigt, Gehwegplatten oder Rasenflächen sind meistens nicht geeignet
Telefonisch unter 04307 – 82 8888
Per E-Mail unter info@absolut-container.de
Per Fax unter 04307 – 82 8899
Nein. Im Containerpreis sind sieben Tage Standzeit inklusive. Das heißt jedoch nicht, dass wir den Container automatisch nach dieser Zeit wieder abholen. Sie teilen uns entweder bei der Bestellung bereits den Abholtermin mit oder melden den Container telefonisch oder per E-Mail frei, dann holen wir den Container spätestens nach einem Werktag wieder ab. Bitte achten Sie darauf, dass der Container zum Abholtermin zugänglich ist.
Der Container darf bis zur Oberkante der Seitenwände beladen werden. Zum Transport wird ein Netz über die Ladung gespannt, dieses drückt allerdings den Inhalt nicht nach unten, sondern ist nur dafür da, dass der Inhalt beim Anheben und während der Fahrt nicht aus dem Container fällt. Weiterhin ist es nicht erlaubt, die Seitenwände (z. B. durch Holzplatten) selbstständig zu erhöhen.
Nein, wir transportieren die Container nur an Werktagen von Montag bis Freitag.
Bei Bestellung geben Sie an, was Sie zu entsorgen haben. Das von Ihnen genannte „Transportmaterial“ wird auf dem Lieferschein vermerkt. Bei der Containerabholung kann unser Fahrer nur oberflächlich die Richtigkeit des Inhaltes kontrollieren. Sollte der Containerinhalt nicht mit dem vermerkten Transportmaterial übereinstimmen, wird Sie unser Fahrer darauf ansprechen. Wenn die Fehlbefüllung erst nach dem Abkippen auf dem Abfallwirtschaftshof erkennbar ist, wird der tatsächliche Inhalt in Rechnung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass durch eine Fehlbefüllung erhebliche Mehrkosten entstehen können.
Wenn Sie größere Mengen unterschiedlicher Abfälle entsorgen müssen, bietet es sich in der Regel an, mehrere Container für die unterschiedlichen Abfälle zu bestellen. Zwar fallen dann mehr Mietgebühren für die Container an, jedoch reduzieren sich durch die Trennung der Abfälle die Entsorgungskosten. Für nähere Informationen über unsere Containermieten und Entsorgungskosten besuchen Sie unser Informationsportal. Generell sollten Abfälle IMMER getrennt entsorgt werden, wenn dieses technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Folgende Punkte können ein unerlaubtes Befüllen des Containers durch Dritte erschweren:
Jedoch hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass der Behälter vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt ist.